Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von

Beats and Beam – Vermietung von Party- und DJ-Equipment
Inhaber: Adrian Diezmann

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen Beats and Beam (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Party- und DJ-Equipment.
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Mietgegenstand und Zustand

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter die im Mietvertrag / in der Auftragsbestätigung aufgeführten Geräte (z.B. Lautsprecher, Partyboxen, Mikrofone, Lichttechnik, DJ-Controller etc.) für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
  2. Die Geräte werden in funktionsfähigem, geprüftem Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Geräte bei Übergabe zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel können nicht berücksichtigt werden.
  3. Verbrauchsmaterialien (z.B. Batterien, Kabelbinder) sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil der Miete.

3. Mietdauer, Übergabe und Rückgabe

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag / der Auftragsbestätigung.
  2. Die Übergabe der Geräte erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort. Verspätete Abholungen durch den Mieter verkürzen die Mietzeit nicht.
  3. Die Rückgabe hat vollständig, rechtzeitig und in dem Zustand zu erfolgen, in dem die Geräte übernommen wurden – abgesehen von üblichen Gebrauchsspuren.
  4. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jeden angefangenen verspäteten Tag eine zusätzliche Mietgebühr in Höhe der vereinbarten Tagesmiete verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z.B. entgangene Folgevermietungen) bleiben vorbehalten.

4. Kaution

  1. Der Vermieter kann für die Mietdauer eine Kaution verlangen.
  2. Standardpakete: Kaution 50 €.
    Premium-Pakete: Kaution 100 €.
  3. Die Kaution dient der Absicherung von Ansprüchen des Vermieters, insbesondere für Schäden, Diebstahl, Verlust, verspätete Rückgabe oder ausstehende Zahlungen.
  4. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Geräte wird die Kaution zurückgezahlt, abzüglich etwaiger einbehaltener Beträge für Schäden, Mängel oder offene Forderungen.
  5. Übersteigt der Schaden oder der Ausfall die Höhe der Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des darüberhinausgehenden Betrages verpflichtet.

5. Pflichten des Mieters / Nutzung der Geräte

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln, ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und alle Bedienhinweise zu beachten.
  2. Eine Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
  3. Der Mieter ist verantwortlich für die sichere Aufstellung, den Transport und den Schutz der Geräte vor Diebstahl, Beschädigung, Nässe, übermäßiger Hitze und sonstigen Gefahren.
  4. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Einsatz der Geräte vor Ort (z.B. Lautstärke, Nachbarschaft, Polizei/Ordnungsamt, Hausordnung der Location).

6. Schäden, Mängel und Verlust

  1. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Defekte an den Geräten dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  2. Bei kleinen Mängeln oder Gebrauchsspuren, die über den normalen Verschleiß hinausgehen (z.B. Kratzer, Verschmutzungen, beschädigte Kabel), kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution als Aufwandsentschädigung und für kleinere Reparaturen einbehalten.
  3. Bei erheblichen Schäden, die eine Reparatur erfordern, hat der Mieter die Kosten der Reparatur zu tragen, einschließlich
    • Material- und Arbeitskosten,
    • angemessener Bearbeitungsgebühr,
    • sowie einer angemessenen Mietausfallentschädigung für den Zeitraum, in dem das Gerät nicht vermietbar ist.
  4. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl der Geräte ist der Mieter verpflichtet, den vollständigen Wiederbeschaffungswert (Neukaufpreis) der betroffenen Geräte zu ersetzen. Zusätzlich kann der Vermieter
    • eine angemessene Bearbeitungsgebühr,
    • eine Aufwandsentschädigung (z.B. für Beschaffung, Organisation, Kommunikation),
    • sowie eine Mietausfallentschädigung für den voraussichtlichen Zeitraum der Wiederbeschaffung
      berechnen.
  5. Die Kaution wird in diesen Fällen auf die Forderungen angerechnet, entbindet den Mieter jedoch nicht von der Pflicht, darüberhinausgehende Beträge vollständig zu zahlen.

7. Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste und Nachteile, die während der Mietzeit an den Geräten entstehen, soweit sie nicht auf normalen Verschleiß oder einen Mangel zurückzuführen sind, den der Vermieter zu vertreten hat.
  2. Der Mieter haftet auch für das Verhalten von Gästen, Dritten oder Personen, denen er die Geräte überlässt.

8. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. Für technische Ausfälle während der Nutzung, die auf unsachgemäße Bedienung, falschen Anschluss oder äußere Umstände (z.B. Stromschwankungen, Überspannung) zurückzuführen sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

9. Stornierung durch den Mieter

  1. Storniert der Mieter eine bestätigte Buchung, können Stornogebühren anfallen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Regelungen:
    • bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung,
    • 6 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 50% der vereinbarten Miete,
    • weniger als 3 Tage vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 100% der vereinbarten Miete.
  2. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Stornierung / Rücktritt durch den Vermieter

  1. Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    • höhere Gewalt oder Umstände eintreten, die die Durchführung unmöglich machen,
    • der Mieter falsche Angaben gemacht hat oder begründete Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen,
    • die Geräte durch vorherige Vermietung unerwartet beschädigt wurden und ein Ersatz nicht rechtzeitig beschafft werden kann.
  2. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Vermieter bestehen nicht.

11. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Miete spätestens bei Übergabe der Geräte in bar oder per vorheriger Überweisung fällig.
  2. Die Kaution ist bei Übergabe zu hinterlegen. Ohne vollständige Kautionszahlung kann der Vermieter die Herausgabe der Geräte verweigern.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Mieter Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.